Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Count on CC GmbH, Schlossstraße 14, 55543 Bad Kreuznach

(im Folgenden „Auftragnehmerin“ genannt)

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über Buchhaltungsdienstleistungen (z. B. Buchen laufender Geschäftsvorfälle, laufende Lohnabrechnungen nach § 6 Nr. 3 und 4 StBerG) sowie betriebswirtschaftliche Auswertungen (Reporting/Controlling), die zwischen der Auftragnehmerin und dem Auftraggeber geschlossen werden.

(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

§ 2 Leistungsumfang

(1) Der konkrete Umfang der geschuldeten Dienstleistungen ergibt sich aus der individuellen Auftragsvereinbarung. Die Auftragnehmerin erbringt ihre Leistungen nach Maßgabe der geltenden gesetzlichen Bestimmungen (insbesondere § 6 Nr. 3 und 4 Steuerberatungsgesetz).

(2) Wichtiger Hinweis zum Leistungsspektrum: Die Auftragnehmerin erbringt ausdrücklich keine Vorbehaltsaufgaben nach § 2 StBerG. Hierzu zählen insbesondere die geschäftsmäßige Rechts- oder Steuerberatung sowie die Aufstellung von Jahresabschlüssen oder Steuererklärungen. Für diese Tätigkeiten ist weiterhin ein Steuerberater heranzuziehen.

(3) Die Leistungen der Auftragnehmerin gelten als erbracht, wenn die im Vertrag vereinbarten Tätigkeiten durchgeführt wurden. Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg ist nicht geschuldet.

§ 3 Pflichten des Auftraggebers (Mitwirkungspflichten)

(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Auftragnehmerin nach Kräften zu unterstützen und alle für die Aufgabenerfüllung wesentlichen Informationen und Belege (z.B. Kontoauszüge, Rechnungen, Kassenbücher) rechtzeitig, vollständig und ordnungsgemäß sortiert an die Auftragnehmerin zu übergeben.

(2) Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht oder nicht rechtzeitig nach, so hat die Auftragnehmerin auftretende Verzögerungen und Mängel nicht zu vertreten. Der Auftraggeber hat in diesem Fall den dadurch entstehenden Mehraufwand zu vergüten.

§ 4 Vergütung und Fälligkeit

(1) Die Vergütung richtet sich nach den im individuellen Vertrag vereinbarten Honorarsätzen (z. B. Pauschale oder Stundensatz). Alle Preise verstehen sich netto zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Sofern nicht anders vereinbart, stellt die Auftragnehmerin ihre Leistungen monatlich in Rechnung. Die Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.

§ 5 Haftung

(1) Die Auftragnehmerin haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Auftragnehmerin nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Die Auftragnehmerin haftet nicht für die inhaltliche Richtigkeit der ihr vom Auftraggeber oder von Dritten zur Verfügung gestellten Unterlagen und Daten. Eine steuerliche oder rechtliche Prüfung der Belege obliegt der Auftragnehmerin nicht.

§ 6 Verschwiegenheitspflicht und Datenschutz

(1) Die Auftragnehmerin ist zeitlich unbegrenzt verpflichtet, über alle ihr im Rahmen der Auftragsausführung bekannt werdenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Auftraggebers Stillschweigen zu bewahren.

(2) Die Auftragnehmerin verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers und dessen Vertragspartnern unter Beachtung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der DSGVO. Näheres regelt eine separate Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV), sofern gesetzlich geboten.

§ 7 Kündigung / Vertragsbeendigung

(1) Verträge werden, sofern nicht anders vereinbart, auf unbestimmte Zeit geschlossen.

(2) Das Vertragsverhältnis kann von beiden Seiten mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende ordentlich gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Textform (z. B. E-Mail, Brief).

(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für die Auftragnehmerin insbesondere vor, wenn der Auftraggeber mit der Zahlung von zwei aufeinanderfolgenden Rechnungen in Verzug ist oder seine Mitwirkungspflichten schwerwiegend verletzt.

§ 8 Zurückbehaltungsrecht / Herausgabe von Unterlagen

(1) Nach Beendigung des Vertrags hat die Auftragnehmerin alle Unterlagen, die sie aus Anlass der Auftragsausführung vom Auftraggeber erhalten hat, herauszugeben. Die Auftragnehmerin kann jedoch von Unterlagen, die sie an den Auftraggeber zurückgibt, Kopien anfertigen und zu Dokumentationszwecken zurückbehalten.

(2) Die Auftragnehmerin darf die Herausgabe der Unterlagen verweigern, bis sie hinsichtlich ihrer fälligen Honorarforderungen befriedigt ist (Zurückbehaltungsrecht). Dies gilt nicht, soweit das Zurückbehalten nach den Umständen des Einzelfalls (z.B. wegen verhältnismäßiger Geringfügigkeit der geschuldeten Beträge) gegen Treu und Glauben verstoßen würde.

§ 9 Schlussbestimmungen

(1) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform.

(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(3) Sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz der Auftragnehmerin (Bad Kreuznach).

(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt diejenige gesetzliche Regelung, deren Wirkung der wirtschaftlichen Zielsetzung der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Stand: März 2026